Angebot für EVU

Ein Teil des Regelwerks, welches Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) anwenden, wird von den Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) vorgegeben. EIU sind nach dem Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) verpflichtet, Schienennetz-Nutzungsbestimmungen (SNB) bzw. Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS) zu erstellen und zu veröffentlichen. Typischerweise ist dabei das auf der jeweiligen Eisenbahninfrastruktur geltende betrieblich-technische Regelwerk – sofern es Fragen an der Schnittstelle EIU – EVU beschreibt – integraler Bestandteil der SNB bzw. NBS dieses EIU.

Ein wichtiger Teil der in Deutschland bei einer Vielzahl von EIU angewendeten betrieblich-technischen Regelwerke wird im Rahmen der Facharbeit des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV) entwickelt. Diese Regelwerke sind aufgrund der breiten Beteiligung der Praxis bei ihrer Entstehung und der weitverbreiteten Anwendung anerkannter Branchenstandard.

Einheitliche, branchenweite Regelwerke liegen im gemeinsamen Interesse der EVU und EIU, da sie insbesondere das Fachwissen der Branche vereinen und unternehmensübergreifende Ausbildung ermöglichen.

Die beka bietet in Zusammenarbeit mit dem VDV und nach fachlicher Abstimmung mit der Bundesnetzagentur den EIU an, die vom VDV erarbeiteten betrieblich-technischen Regelwerke in ihre SNB bzw. NBS aufzunehmen. Hierzu wurde diese Internetseite www.vdv-regelwerke.de aufgebaut. Die Nutzung dieser Internetseite durch Zugangsberechtigte / EVU ist kostenfrei. Druckstücke der hier veröffentlichten betrieblich-technischen Regelwerke können zu marktüblichen Preisen bezogen werden.

Jede Neueinstellung oder Änderung der auf dieser Internetseite veröffentlichten Regelwerke wird den EIU bekannt gemacht und den EVU auf dieser Seite bekannt gemacht.

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